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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

(VG DE) Kein Anspruch der MLPD auf 400 Wahlplakate im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Wolfen

02.02.2006, Halle (Saale) – 4

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

 

 

 

 

Die 3. Kammer des

Verwaltungsgerichts Dessau hat heute einen Eilantrag der

Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) abgelehnt. Mit ihrem

Antrag wollte die MLPD erreichen, dass ihr die sofortige Anbringung von 400

Wahlplakaten auf den Straßen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Wolfen erlaubt

wird. Die Verwaltungsgemeinschaft hatte die erforderliche

Sondernutzungserlaubnis für die Gemeinden Wolfen, Thalheim, Bobbau und Greppin

für die Anbringung von insgesamt nur 100 Plakaten erteilt. Außerdem wurde diese

Wahlwerbung erst ab 11. Februar 2006 zugelassen.

 

Die Kammer hat einen

darüber hinausgehenden Anspruch der MLPD verneint. Bei der Erteilung von

Sondernutzungserlaubnissen an Parteien zum Zweck der Wahlsichtwerbung sei das

Ermessen der Behörden wegen der besonderen Bedeutung von Wahlen für den

demokratischen Staat zwar stark eingeschränkt. Die Entscheidung der

Verwaltungsgemeinschaft, die Zahl der Plakate und den Zeitraum der

Plakatwerbung zu beschränken, beruhe aber im Ergebnis auf nicht zu

beanstandenden Erwägungen. Sie sei davon ausgegangen, dass insgesamt nur 1.500

Leuchten zur Anbringung von Plakaten zur Verfügung stünden, die auf die zur

Landtagswahl antretenden Parteien verteilt werden müssten. Das der MLPD als

nicht im Landtag vertretenen Partei dabei zugeteilte Kontingent von mehr als 5

% sei für deren notwendige und angemessene Selbstdarstellung ausreichend. Die

Verwaltungsgemeinschaft habe die Wahlsichtwerbung auch erst ab 11. Februar 2006

erlauben dürfen, denn nur in der "Schlussphase" des Wahlkampfes

bestehe ein Anspruch auf Zulassung der Werbung. Außerhalb dieses Zeitraums

liege es im Ermessen der Behörde, Erlaubnisse zu erteilen. Dieses Ermessen sei

hier fehlerfrei ausgeübt worden, insbesondere sei keiner Partei eine frühere

Werbung erlaubt worden.

 

Verwaltungsgericht

Dessau,

Beschluss vom 2. Februar 2006 ? Az.: 3 B 21/06 DE ?

 

Fenzel, Christine

Pressesprecherin

 

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