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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
(VG DE) Kein Anspruch der MLPD auf 400 Wahlplakate im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Wolfen
02.02.2006, Halle (Saale) – 4
- Verwaltungsgericht Halle
Die 3. Kammer des
Verwaltungsgerichts Dessau hat heute einen Eilantrag der
Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) abgelehnt. Mit ihrem
Antrag wollte die MLPD erreichen, dass ihr die sofortige Anbringung von 400
Wahlplakaten auf den Straßen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Wolfen erlaubt
wird. Die Verwaltungsgemeinschaft hatte die erforderliche
Sondernutzungserlaubnis für die Gemeinden Wolfen, Thalheim, Bobbau und Greppin
für die Anbringung von insgesamt nur 100 Plakaten erteilt. Außerdem wurde diese
Wahlwerbung erst ab 11. Februar 2006 zugelassen.
Die Kammer hat einen
darüber hinausgehenden Anspruch der MLPD verneint. Bei der Erteilung von
Sondernutzungserlaubnissen an Parteien zum Zweck der Wahlsichtwerbung sei das
Ermessen der Behörden wegen der besonderen Bedeutung von Wahlen für den
demokratischen Staat zwar stark eingeschränkt. Die Entscheidung der
Verwaltungsgemeinschaft, die Zahl der Plakate und den Zeitraum der
Plakatwerbung zu beschränken, beruhe aber im Ergebnis auf nicht zu
beanstandenden Erwägungen. Sie sei davon ausgegangen, dass insgesamt nur 1.500
Leuchten zur Anbringung von Plakaten zur Verfügung stünden, die auf die zur
Landtagswahl antretenden Parteien verteilt werden müssten. Das der MLPD als
nicht im Landtag vertretenen Partei dabei zugeteilte Kontingent von mehr als 5
% sei für deren notwendige und angemessene Selbstdarstellung ausreichend. Die
Verwaltungsgemeinschaft habe die Wahlsichtwerbung auch erst ab 11. Februar 2006
erlauben dürfen, denn nur in der "Schlussphase" des Wahlkampfes
bestehe ein Anspruch auf Zulassung der Werbung. Außerhalb dieses Zeitraums
liege es im Ermessen der Behörde, Erlaubnisse zu erteilen. Dieses Ermessen sei
hier fehlerfrei ausgeübt worden, insbesondere sei keiner Partei eine frühere
Werbung erlaubt worden.
Verwaltungsgericht
Dessau,
Beschluss vom 2. Februar 2006 ? Az.: 3 B 21/06 DE ?
Fenzel, Christine
Pressesprecherin
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