Verwaltungsgericht Halle
Allgemeines
Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Verwaltungsgerichts Halle. Auf den folgenden Seiten finden Sie allgemeine Informationen zu Aufgaben, Funktion und Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Halle.
Hausanschrift:
Verwaltungsgericht Halle
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Postanschrift:
Verwaltungsgericht Halle
Postfach 10 02 58
06141 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 220-0
Durchwahlnummern zu den Kammern
Telefax: +49 345 220-2332
E-Mail: vg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Geschäftszeiten der Serviceeinheit:
Mo, Mi, Do 8:30 - 15:30 Uhr
Di 8:30 - 16:00 Uhr
freitags und an Arbeitstagen vor Feiertagen 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Sprechzeiten der Rechtsantragstelle:
Mo, Di, Mi, Do, Fr 9:00 - 12:00 Uhr
Di 15:00 - 16:00 Uhr
sowie nach tel. Vereinbarung +49 345 220-2334
Der Präsident und sein Vertreter
- Präsident: PräsVG Andreas Pfersich
Pressemitteilung vom 03.11.2022
- Vizepräsidentin: VPräs´inVG Dr. Heidi Völker-Clausen
Pressestelle
- Pressesprecher: VRiVG Bernd Harms presse.vg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de; Tel: +49 345 220-2320
- Stellvertretender Pressesprecher: RiVG Fichtner; Tel: +49 345 220-2330
Elektronischer Rechtsverkehr beim Verwaltungsgericht Halle seit dem 01.10.2009:
Per e-mail können in Rechtssachen Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden. Das Verwaltungsgericht Halle ist jedoch seit dem 01.10.2009 auch "auf elektronischem Wege" zu erreichen. Nähere Hinweise finden Sie unter der Rubrik "Themen / Elektronischer Rechtsverkehr".
!!Eingeschränkte Erreichbarkeit des VG Halle am 5. Dezember 2025!!
Am 5. Dezember 2025 wird beim Verwaltungsgericht Halle die elektronische Akte eingeführt. Aufgrund dieser Systemumstellung wird das elektronische Postfach des Verwaltungsgerichtes Halle ab 9 Uhr geschlossen. Ab diesem Zeitpunkt ist das Verwaltungsgericht im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs nicht mehr erreichbar, Ebenso wenig kann das Gericht elektronisch versenden.
Nachrichten, Stellungnahmen und Anträge, die über den elektronischen Rechtsverkehr eingehen, können ab 9 Uhr an diesem Tag nicht bearbeitet werden!
Die Erreichbarkeit über Telefon, Telefax und Post ist weiterhin gewährleistet.
In eilbedürftigen Angelegenheiten (vorläufige oder einstweilige Rechtsschutzanträge) wählen Sie deshalb bitte andere Kommunikationswege (z.B. per Fax gem. § 55 Satz 3 VwGO).
Die Rechtsantragstelle kann aufgesucht werden, unaufschiebbare Angelegenheiten werden bearbeitet.
Besonders eilbedürftige Verfahren:
Wenn ein Eilantrag gestellt werden soll, über den noch vor Ablauf des Tages entschieden werden muss, wird aus organisatorischen Gründen gebeten, dies bis 13.00 Uhr beim Gericht anzukündigen.
Wenn ein Eilantrag an einem Wochenende oder einem Feiertag gestellt werden soll, über den noch vor dem nächsten Werktag entschieden werden muss, wird aus organisatorischen Gründen gebeten, dies am vorherigen Werktag bis 13.00 Uhr beim Gericht anzukündigen.
Soweit für o. g. besonders eilbedürftige Verfahren das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) genutzt wird, wird darauf hingewiesen, dass eine fristgerechte Bearbeitung nur innerhalb der angegebenen Geschäftszeiten sichergestellt werden kann. Außerhalb dieser Zeiten, insbesondere am Werktag vor dem Wochenende und vor Feiertagen, wird auf eine telefonische Ankündigung verwiesen. Eine Bearbeitung elektronisch eingereichter Anträge ist dann nicht möglich.





