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Geschäftsverteilung

Die am Verwaltungsgericht tätigen Richterinnen und Richter treffen die in dem jeweiligen Verfahren notwendigen Entscheidungen. Es werden Kammern gebildet, die in der Besetzung von drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern entscheiden. In der Regel erfolgt die Übertragung auf Einzelrichter, falls die Sache keine besonderen Schwierigkeiten aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat. Die eingehenden Verfahren werden anhand eines Geschäftsverteilungsplanes, der grundsätzlich für ein Jahr gilt, auf die einzelnen Kammern verteilt.

 

Geschäftsverteilungsplan 2026

Geschäftsverteilungsplan 2025

Geschäftsverteilungsplan 2025_1.Änderung

Geschäftsverteilungsplan 2025_2.Änderung

Geschäftsverteilungsplan 2025_3.Änderung

Sachgebietsschlüssel Stand 01.01.2025