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Geschäftsverteilung

Die am Verwaltungsgericht tätigen Richterinnen und Richter treffen die in dem jeweiligen Verfahren notwendigen Entscheidungen. Es werden Kammern gebildet, die in der Besetzung von drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern entscheiden. In der Regel erfolgt die Übertragung auf Einzelrichter, falls die Sache keine besonderen Schwierigkeiten aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat. Die eingehenden Verfahren werden anhand eines Geschäftsverteilungsplanes, der grundsätzlich für ein Jahr gilt, auf die einzelnen Kammern verteilt.

 

"Geschäftsverteilungsplan 2025"

"Geschäftsverteilungsplan 2025_1.Änderung"

"Geschäftsverteilungsplan 2025_2.Änderung"

"Sachgebietsschlüssel Stand 01.01.2025"

"Geschäftsverteilungsplan 2024"

"Geschäftsverteilungsplan2024_1.Änderung"

"Sachgebietsschlüssel Stand 01.01.2024"