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Erstinstanzliches Verfahren vor dem Verwaltungsgericht

Für das Verfahren bei den Verwaltungsgerichten besteht kein Anwaltszwang. Jeder prozessfähige Bürger kann das Verfahren selbständig betreiben; auch für die mündliche Verhandlung ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich. Jedoch kann Sie der Rechtsanwalt fachkundig über Chancen und Risiken eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens beraten. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts kann daher - vor allem in komplexeren Fällen - gleichwohl ratsam sein.