Konfliktbeilegung durch Güterichter (Mediation)
Neben der richterlichen Streitentscheidung ist gesetzlich die Möglichkeit vorgesehen, dass die Verfahrensbeteiligten für eine Güteverhandlung und für weitere Güteversuche an einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verwiesen werden (§ 278 Abs. 5 ZPO i.V.m. § 173 Satz 1 VwGO).
Die Güterichterinnen am Verwaltungsgericht Halle wenden zur Konfliktbeilegung das Verfahren der Mediation an, in dem sie besonders geschult sind. Dieses Verfahren wurde im Jahr 2009 im Rahmen eines Pilotprojekts beim Verwaltungsgericht Halle eingeführt. Das Ziel der gerichtlichen Mediation ist es, unter der Moderation eines Güterichters gemeinsam eine schnelle, flexible und an den individuellen Bedürfnissen orientierte Lösung des Konflikts zu erarbeiten.
Anders als im herkömmlichen Gerichtsverfahren erteilt der Güterichter keine Hinweise zur Rechtslage. Rechtliche Standpunkte können aber auch in der Güteverhandlung erörtert werden. Der Güterichter unterstützt die Verfahrensbeteiligten dabei, selbst eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten, die sich an den persönlichen, wirtschaftlichen und anderen Bedürfnissen sowie den rechtlichen Erfordernissen orientiert. Der Güterichter hat keine Befugnis, den Streit zu entscheiden. Es gilt der Grundsatz der Vertraulichkeit; die Beteiligten und der Mediator verpflichten sich zur Verschwiegenheit.
Die Güteverhandlung ist freiwillig. Sie wird nur durchgeführt, wenn alle Verfahrensbeteiligten zustimmen. Ein Termin bei dem Güterichter steht in der Regel zeitnah zur Verfügung. Im Einvernehmen der Beteiligten können auch weitere Teilnehmer in das Gespräch einbezogen werden. In dem Gespräch können auch Gesichtspunkte erörtert werden, die über den Gegenstand des anhängigen Rechtsstreits hinausgehen.
Für das Güteverfahren werden keine zusätzlichen Gerichtskosten erhoben. Kann in der Güteverhandlung keine einvernehmliche Lösung erzielt werden, gibt der Güterichter das Verfahren an die zuständige Kammer zurück. Das gerichtliche Verfahren wird in dem Stadium fortgesetzt, in dem es sich vor der Güteverhandlung befand.
Güterichterinnen am Verwaltungsgericht Halle sind:
Frau Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Christine Schneider
Verwaltungsgericht Halle
Tel. (0345) 220-2383
E-Mail: christine.schneider(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Frau Richterin am Verwaltungsgericht Anja Kopatsch
Verwaltungsgericht Halle
Tel. (0345) 220-2356
E-Mail: anja.kopatsch(at)justiz.sachsen-anhalt.de