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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
Verwaltungsgericht Halle stoppt
geplantes Factory Outlet Center in Brehna
28.09.2010, Halle (Saale) – 4
- Verwaltungsgericht Halle
Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 004/10
Verwaltungsgericht Halle -
Pressemitteilung Nr.: 004/10
Halle, den 27. September 2010
Verwaltungsgericht Halle stoppt
geplantes Factory Outlet Center in Brehna
Das Verwaltungsgericht Halle hat in einem
Eilverfahren entschieden, dass eine Firma aus Düsseldorf von einer ihr vom
Landkreis Anhalt-Bitterfeld erteilten Baugenehmigung für ein Factory Outlet
Center in Brehna vorläufig keinen Gebrauch machen darf.
Die Firma plant die Umstrukturierung des bestehenden Einkaufszentrums "PEP
Prima Einkaufs Park" in Brehna ohne Verkaufsflächenerweiterung (22.100 m²)
mit etwa 140 zusätzlichen Parkplätzen. Das Einkaufszentrum soll zukünftig in
Form eines Factory Outlet Centers mit etwa 100 Läden betrieben werden. Ein
Factory Outlet Center zeichnet sich durch viele Ladeneinheiten innerhalb einer
Anlage mit mehr als 5.000 m² Verkaufsfläche aus, in der Hersteller und
Einzelhändler Auslaufmodelle, 2. Wahl-Produkte, Überschussproduktionen usw.
unter Umgehung des Einzelhandels an den Endverbraucher absetzen.
Dieses Vorhaben hat das Verwaltungsgericht Halle auf einen Eilantrag der Stadt
Halle hin vorerst gestoppt. Das Gericht führt zur Begründung aus, es lasse sich
derzeit nicht ausschließen, dass von dem Vorhaben schädliche Auswirkungen auf
die Innenstadt der Stadt Halle als zentralen Versorgungsbereich ausgingen, der
baurechtlich besonderen Schutz genieße. Durch das geplante Factory Outlet
Center sei im Hinblick auf die dort angebotenen Waren und die Entfernung zur
halleschen Innenstadt mit einem Kaufkraftabzug zu rechnen, und es bestehe die
Gefahr, dass bei einem auch nur geringen weiteren Kaufkraftabzug eine
Schädigung der Innenstadt von Halle eintrete, die zur Aufgabe von einzelnen
Geschäften führen könnte, die wiederum - gewissermaßen im Wege einer Kettenreaktion
- weitere Schließungen nach sich ziehe und die Verödung der Innenstadt
vorantreibe. Denn jede Geschäftsaufgabe im Zentrum beeinträchtige die
Attraktivität des Standortes auch für die übrigen Einzelhändler. Eine solche
Entwicklung könnte letztlich sogar die Stellung der Stadt Halle als Oberzentrum
gefährden.
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle (Beschluss vom 23. September
2010 - Aktenzeichen: 2 B 215/10 HAL) ist für die unterlegene Firma und den Landkreis
Anhalt-Bitterfeld das Rechtsmittel der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht
möglich.
Über den Widerspruch selbst hat noch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zu
entscheiden. Ob es zu einem Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Halle
kommt, in dem endgültig über das Vorhaben entschieden werden muss, ist noch
offen.
Dr. Volker Albrecht
Pressesprecher
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