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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

Verwaltungsgericht Halle stoppt
geplantes Factory Outlet Center in Brehna

28.09.2010, Halle (Saale) – 4

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 004/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Halle -

Pressemitteilung Nr.: 004/10

 

 

 

Halle, den 27. September 2010

 

 

 

Verwaltungsgericht Halle stoppt

geplantes Factory Outlet Center in Brehna

 

 

 

Das Verwaltungsgericht Halle hat in einem

Eilverfahren entschieden, dass eine Firma aus Düsseldorf von einer ihr vom

Landkreis Anhalt-Bitterfeld erteilten Baugenehmigung für ein Factory Outlet

Center in Brehna vorläufig keinen Gebrauch machen darf.

 

Die Firma plant die Umstrukturierung des bestehenden Einkaufszentrums "PEP

Prima Einkaufs Park" in Brehna ohne Verkaufsflächenerweiterung (22.100 m²)

mit etwa 140 zusätzlichen Parkplätzen. Das Einkaufszentrum soll zukünftig in

Form eines Factory Outlet Centers mit etwa 100 Läden betrieben werden. Ein

Factory Outlet Center zeichnet sich durch viele Ladeneinheiten innerhalb einer

Anlage mit mehr als 5.000 m² Verkaufsfläche aus, in der Hersteller und

Einzelhändler Auslaufmodelle, 2. Wahl-Produkte, Überschussproduktionen usw.

unter Umgehung des Einzelhandels an den Endverbraucher absetzen.

 

Dieses Vorhaben hat das Verwaltungsgericht Halle auf einen Eilantrag der Stadt

Halle hin vorerst gestoppt. Das Gericht führt zur Begründung aus, es lasse sich

derzeit nicht ausschließen, dass von dem Vorhaben schädliche Auswirkungen auf

die Innenstadt der Stadt Halle als zentralen Versorgungsbereich ausgingen, der

baurechtlich besonderen Schutz genieße. Durch das geplante Factory Outlet

Center sei im Hinblick auf die dort angebotenen Waren und die Entfernung zur

halleschen Innenstadt mit einem Kaufkraftabzug zu rechnen, und es bestehe die

Gefahr, dass bei einem auch nur geringen weiteren Kaufkraftabzug eine

Schädigung der Innenstadt von Halle eintrete, die zur Aufgabe von einzelnen

Geschäften führen könnte, die wiederum - gewissermaßen im Wege einer Kettenreaktion

- weitere Schließungen nach sich ziehe und die Verödung der Innenstadt

vorantreibe. Denn jede Geschäftsaufgabe im Zentrum beeinträchtige die

Attraktivität des Standortes auch für die übrigen Einzelhändler. Eine solche

Entwicklung könnte letztlich sogar die Stellung der Stadt Halle als Oberzentrum

gefährden.

 

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle (Beschluss vom 23. September

2010 - Aktenzeichen: 2 B 215/10 HAL) ist für die unterlegene Firma und den Landkreis

Anhalt-Bitterfeld das Rechtsmittel der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht

möglich.

 

Über den Widerspruch selbst hat noch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zu

entscheiden. Ob es zu einem Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Halle

kommt, in dem endgültig über das Vorhaben entschieden werden muss, ist noch

offen.

 

 

Dr. Volker Albrecht

Pressesprecher

 

 

 

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