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Untersagung unerlaubten öffentlichen Glückspiels

16.06.2023, Halle (Saale) – 2-2023

  • Verwaltungsgericht Halle

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Halle hat am 14. Juni 2023 in einem Eilrechtsschutzverfahren den Antrag eines Lotterieunternehmens gegen die Untersagung unerlaubten öffentlichen Glücksspiels in Deutschland abgelehnt.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale) ist bundesländerübergreifend verantwortlich für die Bekämpfung von illegalem Glücksspiel im Internet. Sie erließ eine Verfügung gegen ein Lotterieunternehmen mit Sitz in der Republik Malta, womit sie diesem untersagte, im Internet unerlaubtes öffentliches Glücksspiel in Deutschland zu veranstalten.

Der Eilantrag des Lotterieunternehmens hatte keinen Erfolg. Die Untersagung sei nach Auffassung der Kammer zu Recht ergangen, weil die Antragstellerin öffentliches Glücksspiel in Deutschland angeboten habe, ohne die erforderliche Erlaubnis hierfür zu besitzen. Das Lotterieunternehmen hatte bereits zweimal Anträge auf Erteilung der Erlaubnis gestellt, die jedoch von der zuständigen Behörde abgelehnt wurden. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist öffentliches Glücksspiel in Deutschland ohne Erlaubnis verboten und könne somit untersagt werden. Der Erlaubnisvorbehalt sei nach Ansicht des Gerichts mit europarechtlichen Vorschriften vereinbar, weil er den unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes sowie der Kriminalbekämpfung diene. Die Behörde dürfe hier zu Recht ihre Entscheidung allein darauf stützen, dass die Antragstellerin öffentliches Glücksspiel in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis veranstalte. Die Tätigkeit der Antragstellerin sei zudem nicht zu dulden, weil sie offensichtlich nicht die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis erfülle.

Der Beschluss ist anfechtbar.

VG Halle, Beschluss vom 14. Juni 2023 - 7 B 133/23 HAL

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