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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

Gemeinden klagen erfolgreich gegen die Kreisumlagen für die Jahre 2018 und 2020 des Landkreises Mansfeld/Südharz

28.06.2023, Halle (Saale) – 3-2023

  • Verwaltungsgericht Halle

Das Verwaltungsgericht Halle hat auf Klagen der Gemeinden Lutherstadt Eisleben, Sangerhausen, Hettstedt und Wallhausen mit Urteilen vom heutigen Tage entschieden, dass der Landkreis die Umlagesätze rechtswidrig zu Lasten der kreisangehörigen Gemeinden zu hoch angesetzt habe. Der Landkreis habe den finanziellen Gleichrang von Gemeinden und Landkreis und zudem bei einer Mehrzahl von Gemeinden den verfassungsrechtlich garantierten Schutz einer finanziellen Mindestausstattung bei der Festsetzung seiner Umlagesätze nicht hinreichend beachtet. Das Gericht hat u.a. beanstandet, dass der Landkreis den Gemeinden zu Unrecht vorgehalten und demzufolge in die Kreisumlage mit einberechnet habe, dass diese ihre zur Verfügung stehenden Einnahmequellen (z. B. Hebesätze für Gewerbe- und Grundsteuern) nicht hinreichend ausnutzten. Ferner habe der beklagte Landkreis bei der Festsetzung der Kreisumlage nicht eingestellt, dass bei einer Vielzahl von Gemeinden seit vielen Jahren in deren Haushalten Fehlbeträge bestünden und damit mit der festgesetzten Kreisumlage ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in deren finanzielles Selbstverwaltungsrecht nach Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz verbunden sei. In der Folge hat das Gericht die auf den rechtswidrigen Umlagesätzen beruhenden Bescheide zur Zahlung der Kreisumlage aufgehoben. Für den Landkreis bedeuten die Urteile, dass die obsiegenden Gemeinden Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Umlagen haben. Im Streit für die beiden Haushaltsjahre 2018 und 2020 standen für die Gemeinden Umlagen in Höhe von insgesamt knapp 30. Millionen Euro. Für das Haushaltsjahr 2020 sind bei Gericht noch weitere 13 Klagen anderer Gemeinden gegen die Kreisumlage des beklagten Landkreises anhängig, über die im Nachgang im schriftlichen Verfahren entschieden wird.

 

Die Urteile sind noch anfechtbar. Gegen die Urteile kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt gestellt werden.

 

VG Halle, Urteile vom 28. Juni 2023 (3 A 62/23 HAL, 3 A 61/23 HAL, 3 A 372/18 HAL, 3 A 431/20 HAL und 3 A 438/20 HAL)

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