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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
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(VG HAL) Beseitigung von Biberdämmen
03.05.2018, Halle (Saale) – 8
- Verwaltungsgericht Halle
Das Verwaltungsgericht Halle hat in einem Eilverfahren
entschieden, ob die Antragstellerin einen Anspruch auf das Entfernen von
Biberdämmen hat. Die Antragstellerin betreibt eine Köhlerei, in deren Umfeld
Biber leben und Dämme errichtet haben. Die Antragstellerin behauptet, durch die
Aktivitäten der Biber sei das Grundwasser gestiegen und es hätten sich neue
Wasserflächen gebildet. Dies sei die Ursache dafür, dass Feuchtigkeit im
Mauerwerk der Öfen der Köhlerei hochgestiegen sei, so dass diese nicht benutzt
werden können.
Der Landkreis hat drei Biberdämme entfernt und einen
geschlitzt. In der Folgezeit ist der Wasserstand gesunken. Die Antragstellerin
hält dies nicht für ausreichend und verlangt den Rückbau aller Biberbauten, die
Beräumung der Gräben und die Gewährleistung eines Wasserablaufes. Sie beantragt,
das Umweltministerium durch eine einstweilige Anordnung zu verpflichten, dem
Unterhaltungsverband eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur
Entfernung aller Biberdämme in diesem Bereich zu erteilen.
Das Verwaltungsgericht hat den Antrag abgelehnt.
Zuständig für die Erteilung der
Genehmigung zur Beseitigung der Biberdämme seien die Landkreise als untere
Naturschutzbehörden. Das Ministerium kann diese Entscheidung nur dann an sich
ziehen, wenn die untere Naturschutzbehörde entweder eine Weisung nicht
fristgerecht umgesetzt hat oder die eigentlich zuständige nachgeordnete Behörde
die in der Sache gebotene Entscheidung nicht rechtszeitig treffen kann. Dies
sei aber nicht der Fall.
In einem weiteren noch anhängigen Verfahren wird das
Verwaltungsgericht zu prüfen haben, ob die Antragstellerin gegen das Ministerium
einen Anspruch darauf hat, dass dieses eine ihm nachgeordnete Behörde zur
Vornahme der von der Antragstellerin verlangten Handlungen verpflichtet.
VG Halle, Beschluss vom 02. Mai 2018 ? 8 B 378/18 HAL
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