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(VG Halle)
Verwaltungsgericht Halle stoppt Erweiterungsbau für ein Versorgungszentrum für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle (Saale)
14.05.2018, Halle (Saale) – 9
- Verwaltungsgericht Halle
Das Verwaltungsgericht hat in zwei
Eilverfahren entschieden, dass die Erweiterung eines Instituts für
Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle durch Neuerrichtung eines drei- und
eines viergeschossigen Gebäudes, einschließlich der Errichtung der hierdurch erforderlich
werdenden Stellplätze, unzulässig ist.
Nachbarn hatten gegen die von der
Stadt Halle an den beigeladenen Bauherrn erteilte Baugenehmigung Widerspruch
erhoben, weil sie das Vorhaben in ihrem Wohngebiet für unzulässig halten.
Das Verwaltungsgericht hat den Eilanträgen
der Nachbarn stattgegeben. Da die nähere Umgebung des Baugrundstücks nach
Auffassung der Kammer als faktisches reines Wohngebiet einzustufen ist, sei die
geplante Erweiterung des Augen-Laserzentrums, das sich über mehrere Gebäude
erstrecken soll, bauplanungsrechtlich nicht zulässig. Die geplante Erweiterung der
vom Beigeladenen gegenwärtig betriebenen "Augenarztpraxis" sei mit
dem Charakter eines reinen Wohngebietes unvereinbar. Es diene erkennbar nicht
nur den Bedürfnissen der Bewohner des Gebietes für gesundheitliche Zwecke. Das
Vorhaben gehe über eine normale Arztpraxis deutlich hinaus. Dafür spreche schon
die Bezeichnung als "Versorgungszentrum" und der durch den
derzeitigen Betrieb bereits ausgelöste Zu- und Abgangsverkehr. Es würden nicht
nur (einzelne) Räume innerhalb eines Wohngebäudes für die Praxis genutzt. Schon
der Betrieb des bestehenden "kleinen Klinikums" gehe über eine bloße
(genehmigungsfähige) Augenarztpraxis deutlich hinaus und sei nach vorläufiger
Prüfung baurechtlich so nicht genehmigt.
VG Halle, Beschlüsse vom 11. Mai 2018 ?
2 B 23/18 HAL und 2 B 24/18 HAL
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