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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
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(VG HAL) Bernsteinförderung in der Goitzsche
25.09.2018, Halle (Saale) – 13
- Verwaltungsgericht Halle
Das Verwaltungsgericht Halle hatte in einem Verfahren des
vorläufigen Rechtsschutzes darüber zu entscheiden, ob für die geplante
Bernsteinförderung aus der Goitzsche eine Genehmigung nach der
Landesschifffahrtsverordnung erforderlich ist. Die Antragstellerin beabsichtigt
die Förderung von Bernstein aus der Goitzsche mittels einer Förderplattform auf
dem Goitzschesee, auf der sich die entsprechenden Vorrichtungen zur Gewinnung von
Bernstein befinden. Hierbei wird der Bernstein aus einer Tiefe von bis zu 30
Metern mittels eines Saugrohres auf die Arbeitsplattform gebracht und dort gewaschen
und getrennt.
Nachdem der Antragsgegner die Erteilung der Genehmigung nach
der Landesschifffahrtsverordnung versagt hatte, streiten die Beteiligten über
die Frage, ob die Antragstellerin für die Nutzung der Arbeitsplattform auf der
Goitzsche eine Genehmigung nach der Landesschifffahrtsverordnung benötigt.
Die Antragstellerin hat in diesem Eilverfahren beantragt,
festzustellen, dass eine Genehmigung nach der Landesschifffahrtsverordnung
nicht erforderlich ist. Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag vorläufig stattgegeben.
Der Antragstellerin sei ein Zuwarten nicht zuzumuten, weil ihr erhebliche
finanzielle Einbußen drohen würden. Der Antrag sei auch begründet. Die
vorgesehene Plattform unterliege nicht der Genehmigungspflicht nach der Landesschifffahrtsverordnung.
Bei der Goitzsche handele es sich zwar um ein Landesgewässer, auf ihr sei aber
keine Schifffahrt zugelassen. Weder liege eine entsprechende Widmung vor noch
sehe die Verordnung zur Nutzung des
Goitzschesees eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung vor. Etwas
anderes folge auch nicht daraus, dass
für zwei Schiffe die Benutzung der Goitzsche zugelassen worden sei.
VG Halle, Beschluss vom 14. September 2018 ? 7 B 100/18 HAL
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