Menu
menu

Kontakt

Verwaltungsgericht Halle
Pressesprecher:
VRiVG Bernd Harms
Telefon: +49 345 2202320
Fax: +49 345 2202334
E-Mail: presse.vg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle
Adresse des Verwaltungsgerichts Halle

Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Halle

Erhöhte Hundesteuer für Miniatur Bullterrier rechtmäßig

04.02.2019, Halle (Saale) – 1

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

Das Verwaltungsgericht Halle hatte zu entscheiden, ob der Miniatur

Bullterrier ein gefährlicher Hund ist, mit der Folge, dass für diesen die

erhöhte Hundesteuer zu zahlen ist.

 

 

 

Die Klägerin wird  von

der Beklagten zur Zahlung der Hundesteuer für ihren Mini Bullterrier unter

Einstufung des Hundes als gefährlicher Hund herangezogen. Mit ihrer Klage macht

sie geltend, dass es sich bei dem Miniatur Bullterrier nicht um einen

gefährlichen Hund handele. Es handele sich um eine eigenständige Rasse, die

nicht im Hundeverbringungs- und ?einfuhrbeschränkungsgesetz aufgeführt werde.

 

 

 

Das Gericht hat die Klage abgewiesen Der kommunale Satzungsgeber

könne im Rahmen des Steuerrechts für die Einschätzung als generell gefährlicher

Hund auf § 3 Abs. 2 HundeG  LSA Bezug

nehmen, das seinerseits auf § 2 Abs. 1 des Hundeverbringungs und ?einfuhrbeschränkungsgesetz

Bezug nimmt. Diese Vorschrift führt die Rassen Pitbull-Terrier, American

Staffordshire Terrier , Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren

Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden auf. Danach wird der Miniatur

Bullterrier, obwohl er als eine eigenständige Rasse anerkannt ist, als

Unterfall des Bullterriers erfasst. Dies sei nicht verfassungswidrig. Der

Landesgesetzgeber habe im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes eine

eigenständige Definition der Rassezugehörigkeit vorgenommen, die sich allein nach

dem äußeren Erscheinungsbild bestimme. Dies lasse es zu, auch den Miniatur Bullterrier,

obwohl er einer eigenständigen Rasse angehört, aufgrund des optischen Erscheinungsbildes

der Rasse der Bullterrier zuzuordnen.

 

 

 

Das Gericht hat die Berufung zugelassen.

 

 

 

VG Halle, Urteil  vom  22. Januar 2019  ?  4 A

144/18 HAL

 

Impressum:Verwaltungsgericht HallePressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2327 Fax: 0345 220-2332

 

Informationen zum Datenschutz finden Sie unterhttps://vg-hal.sachsen-anhalt.de/themen/datenschutzMail: presse.vg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-hal.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links