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Verwaltungsgericht Halle

Allgemeines

Das Verwaltungsgericht Halle ist neben dem Gericht in Magdeburg ein Verwaltungsgericht erster Instanz.

Hausanschrift:

Thüringer Straße 16, 06112 Halle

Postanschrift:

Postfach 100258, 06141 Halle

Telefon: +49 345 220-0
Durchwahlnummern Kammern

Telefax: +49 345 220-2332

E-Mail: vg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de

Geschäftszeiten der Serviceeinheit:

Mo, Mi, Do                    8:30 - 15:30 Uhr
Di                                   8:30 - 16:00 Uhr

freitags und an Arbeitstagen vor Feiertagen 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

Sprechzeiten der Rechtsantragstelle:

Mo, Di, Mi, Do, Fr         9:00 - 12:00 Uhr
Di                                 15:00 - 16:00 Uhr

sowie nach tel. Vereinbarung +49 345 220-2334

Der Präsident und sein Vertreter

  • Präsident: PräsVG Andreas Pfersich  

           Pressemitteilung vom 03.11.2022

  • Vizepräsidentin: VPräs´inVG Dr. Heidi Völker-Clausen

Pressestelle

  • Stellvertretende Pressesprecherin: Ri´inVG Harms; Tel: +49 345 220-2314

Elektronischer Rechtsverkehr beim Verwaltungsgericht Halle seit dem 01.10.2009:

Per e-mail können in Rechtssachen Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden. Das Verwaltungsgericht Halle ist jedoch seit dem 01.10.2009 auch "auf elektronischem Wege" zu erreichen. Nähere Hinweise finden Sie unter der Rubrik "Themen / Elektronischer Rechtsverkehr".

Besonders eilbedürftige Verfahren:

Wenn ein Eilantrag gestellt werden soll, über den noch vor Ablauf des Tages entschieden werden muss, wird aus organisatorischen Gründen gebeten, dies bis 13.00 Uhr beim Gericht anzukündigen.

Wenn ein Eilantrag an einem Wochenende oder einem Feiertag gestellt werden soll, über den noch vor dem nächsten Werktag entschieden werden muss, wird aus organisatorischen Gründen gebeten, dies am vorherigen Werktag bis 13.00 Uhr beim Gericht anzukündigen.  

Soweit für o. g. besonders eilbedürftige Verfahren das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) genutzt wird, wird darauf hingewiesen, dass eine fristgerechte Bearbeitung nur innerhalb der angegebenen Geschäftszeiten sichergestellt werden kann. Außerhalb dieser Zeiten, insbesondere am Werktag vor dem Wochenende und vor Feiertagen, wird auf eine telefonische Ankündigung verwiesen. Eine Bearbeitung elektronisch eingereichter Anträge ist dann nicht möglich.