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Die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Halle

Das Verwaltungsgericht ist sachlich zuständig für die gerichtliche Kontrolle des Verwaltungshandelns. Dies betrifft alle Streitigkeiten zwischen natürlichen Personen (Bürgerinnen und Bürger) und juristischen Personen (z.B. Vereinen) einerseits und Behörden andererseits. Dies gilt allerdings nur, soweit nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen besondere Gerichte (z.B. Finanz- oder Sozialgerichte) zuständig sind. Für Sachsen-Anhalt wird die Verwaltungsrechtsprechung durch die Verwaltungsgerichte in Halle und Magdeburg sowie das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg ausgeübt.

Das Verwaltungsgericht Halle ist  örtlich zuständig für nachfolgende Städte und Landkreise:

  • Stadt Halle
  • Stadt Dessau-Roßlau
  • Landkreis Saalekreis
  • Landkreis Mansfeld-Südharz
  • Landkreis Burgenlandkreis
  • Landkreis Anhalt-Bitterfeld
  • Landkreis Wittenberg